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Vertragsrecht und Kaufrecht

Vertragsrecht

Oft eine brisante Angelegenheit

Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen aus einem Vertrag.

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte"? Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in der Realität anders aus...

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „rutschen".

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Kaufvertrag
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Darlehensvertrag
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises
  • Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen

Kaufrecht

Damit Sie sich an Ihrem Kauf erfreuen können

Kaufen ist doch so alltäglich und so selbstverständlich, oder? Trotzdem entstehen gerade hier vielfältige Auseinandersetzungen. Der Kauf betrifft prinzipiell bewegliche Sachen ebenso wie Immobilien. Das Kaufrecht regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Kaufverträgen. Häufig geht es um fehlerhafte Kaufsachen und die Gewährleistung. Seit 2002 gilt ein in wesentlichen Teilen überarbeitetes Kaufrecht, dass die über 100 Jahre alten Regeln des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) teilweise grundlegend verändert hat.

Selbst wer vertragliche Vereinbarungen in seinem Leben weitestgehend vermeiden will, kommt um einen Vertrag für eine neue Wohnung, ein neues Auto oder auch nur beim Wechsel zu einem neuen Mobilfunkanbieter nicht herum. Ein Vertrag regelt ein Rechtsgeschäft zwischen mindestens zwei Personen. Hier werden Rechte und Pflichten der Parteien verbindlich festlegt. Es gilt der prinzipielle Rechtsgrundsatz Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). Er verdeutlicht, wie bindend Verträge sind und wie wichtig eine genaue Kenntnis des vereinbarten Vertragsinhalts ist.

Daher gilt unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit einem erfahrenen Anwalt, wenn Sie weit reichende Verträge abschließen, denn mögliche negative Folgen können Ihre schlimmsten Befürchtungen unter Umständen noch übertreffen. Am sinnvollsten ist es, das Vertragswerk schon vor der Unterzeichnung überprüfen zu lassen. Auch im Nachhinein besteht aber die Chance, Klauseln zu verändern oder den Vertrag für (teil-) nichtig zu erklären. Dabei gilt: „Je früher, desto besser". Je länger Sie unbefriedigende Verträge einfach laufen lassen, desto schwieriger wird die Vertragsanfechtung. So beträgt die Anfechtungsfrist selbst bei arglistiger Täuschung beispielsweise nur ein Jahr.

Stichwort für Auseinandersetzungen im Kaufrecht:

  • Kaufvertrag
  • Immobilienkaufvertrag
  • Grundstückskaufvertrag
  • Mängel der gekauften Sache
  • Garantie
  • AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Fernabsatzvertrag
  • Versicherungsvertrag
  • Haustürgeschäft
  • Verbraucherdarlehensvertrag
  • Teilzahlungsgeschäft
  • Ratenlieferungsvertrag
  • Dauerschuldverhältnis
  • Gewährleistung
  • Minderung
  • Wandlung
  • Verbrauchsgüter
  • Verjährung
  • Rückgriffsanspruch